Öffi-Ticket für Selbständige
Tatsächliche Kosten ansetzen
Einzelne Fahrkarten und Tickets für eine berufliche Reise sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Dabei ist es egal ob Sie in der ersten, zweiten oder Businessclass reisen.
Zeitkarten wie Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind ebenfalls Betriebsausgaben. Diese müssen jedoch um den Anteil für Privatfahrten gekürzt werden. In der Praxis bedeutete dies,
dass theoretisch eine Art Öffi-Fahrtenbuch zu führen war – verbunden mit einen enormen Verwaltungsaufwand. Oder es kann auf eine andere Art der Privatanteil ermittelt werden.
Wichtig ist hier die Glaubhaftmachung, also dass es für jedermann nachvollziehbar ist. Die Fahrt von zu Hause in die Arbeit zählt auch zu den betrieblichen Fahrten.
Pauschale Betriebsausgabe für Öffi-Ticket
Ab der Veranlagung 2022 wurde eine sinnvolle Pauschalregelung eingeführt, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch attraktiver gestalten soll: 50 Prozent der Kosten für Wochen-,
Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel können abgesetzt werden, wenn es sich um eine nicht übertragbare Zeitkarte handelt und wenn die betriebliche Nutzung glaubhaft
gemacht wird. Hier reicht es, wenn man nachweisen kann, dass man auch berufliche Termine mit dem Öffi-Ticket bestreitet. Auch die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte zählt dazu.
Auch eine Zeitkarte für die erste Klasse ist pauschal mit 50 Prozent absetzbar. Wird hingegen pro Fahrt aufgezahlt, sind diese Zusatzkosten wie ein oben beschriebenes Einzelticket zu behandeln
und nur für betriebliche Fahrten absetzbar. Gleiches gilt bei Aufzahlung für die Mitnahme einer anderen Person, eines Fahrrades oder eines Hundes.
Aufpreise für z.B. ein Familienticket sind privat veranlasst und daher nicht absetzbar!
Pauschales Öffi-Ticket und Ausgabenpauschale
Wer die Basis- oder die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch nimmt, kann zusätzlich das Öffi-Ticket pauschal absetzen,
was eine sehr interessante Steuersparmöglichkeit für Pauschalierte darstellt. Der Abzug der tatsächlichen betrieblichen Kosten
zusätzlich zum Ausgabenpauschale ist nur dann möglich, wenn man einen Kostenersatz in gleicher Höhe erhalten hat.
Pauschales Öffi-Ticket und Umsatzsteuer
In der Umsatzsteuer ist nur die Aufteilung nach dem tatsächlichen Schlüssel in privat und betrieblich erlaubt.
Wer keine Aufzeichnungen über betriebliche Fahrten führt, kann für umsatzsteuerliche Zwecke eine vollständige
Zuordnung zum Privatvermögen vornehmen und das 50-Prozent-Pauschale vom Bruttobetrag rechnen.
Vergleichsrechnung
Wer Betriebsausgaben nicht pauschaliert, kann eine Vergleichsrechnung zwischen Öffi-Pauschale und tatsächlichen betrieblichen Öffi-Kosten anstellen.
Bei teuren Zeitkarten (z.B. Klimaticket mit Upgrade 1. Klasse) und einem hohen betrieblichen Anteil, kann die Steuerersparnis bei den tatsächlichen Kosten
schon um ein paar hundert Euro höher sein, als bei der Pauschalvariante. Vorausgesetzt man erfasst alle privaten und öffentlichen Reisen zur Ermittlung des Aufteilungsschlüssels.
Ich errechne gerne für Sie die günstigste Variante.
Fazit
Selbständige zahlen die Privatfahrten aus ihrem versteuerten Einkommen, da nur die betrieblichen Öffi-Fahrten – entweder pauschal oder exakt gerechnet – absetzbar sind.
Das gilt auch dann, wenn die Zeitkarte vom Auftraggeber oder bei Geschäftsführern von der GmbH bezahlt werden. Dies stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber Dienstnehmern dar, da für sie das Jobticket komplett abgabenfrei ist. Ich bin gespannt, ob es hier seitens der Politik noch Verbesserungen gibt.
Für Fragen zum Office-Ticket für Selbstständige stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Redaktion: Marco Mörth, Mörth Accounting.
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